Naturerbe Taunus
ZWECK DES VEREINS (1)   Zweck des Vereins ist, in der Gemeinde Schlangenbad und dem Umland a)   die vorrangige Förderung des Natur-, Landschafts-, und Umweltschutzes b)   der Schutz der durch Umweltgefahren oder Bauvorhaben bedrohten öffentlichen Gesundheit, c)   der Schutz des menschlichen Lebensraumes vor zerstörerischen Einflüssen, d)   die Förderung des Gemeinwohls und die Identifikation der Bürger mit ihrer heimatlichen Umgebung e)   die Bewahrung der natürlichen Schönheit der heimatlichen Landschaft als kulturelles Erbe. (2)   Der Satzungszweck und die Zielsetzung des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch a)   die kritische, konstruktive Begleitung bestehender und zukünftiger planerischer, wirtschaftlicher, ökologischer  und verkehrstechnischer Vorhaben unter dem Gesichtspunkt des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes durch den Verein und seine Mitglieder b)   Informationsvermittlung und Aufklärung der Mitglieder und der Öffentlichkeit über umweltverändernde Massnahmen privater und öffentlicher Träger, die das Erscheinungsbild der Region dauerhaft verändern. c)   die Förderung, Unterstützung, Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Exkursionen im Kontext mit den Zielsetzungen des Vereins d)   die Verfolgung neuer Erkenntnisse in Wissenschaft und Forschung bezüglich alternativer Energien und insbesondere der Nutzung von Windenergie und deren Wirkungen und Wechselwirkungen auf die Gesundheit und Befindlichkeit von Menschen, Tieren, Natur und Landschaft.
Naturerbe Taunus
ZWECK DES VEREINS (1)   Zweck des Vereins ist, in der Gemeinde Schlangenbad und dem Umland a)   die vorrangige Förderung des Natur-, Landschafts-, und Umweltschutzes b)   der Schutz der durch Umweltgefahren oder Bauvorhaben bedrohten öffentlichen Gesundheit, c)   der Schutz des menschlichen Lebensraumes vor zerstörerischen Einflüssen, d)   die Förderung des Gemeinwohls und die Identifikation der Bürger mit ihrer heimatlichen Umgebung e)   die Bewahrung der natürlichen Schönheit der heimatlichen Landschaft als kulturelles Erbe. (2)   Der Satzungszweck und die Zielsetzung des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch a)   die kritische, konstruktive Begleitung bestehender und zukünftiger planerischer, wirtschaftlicher, ökologischer  und verkehrstechnischer Vorhaben unter dem Gesichtspunkt des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes durch den Verein und seine Mitglieder b)   Informationsvermittlung und Aufklärung der Mitglieder und der Öffentlichkeit über umweltverändernde Massnahmen privater und öffentlicher Träger, die das Erscheinungsbild der Region dauerhaft verändern. c)   die Förderung, Unterstützung, Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Ausstellungen und Exkursionen im Kontext mit den Zielsetzungen des Vereins d)   die Verfolgung neuer Erkenntnisse in Wissenschaft und Forschung bezüglich alternativer Energien und insbesondere der Nutzung von Windenergie und deren Wirkungen und Wechselwirkungen auf die Gesundheit und Befindlichkeit von Menschen, Tieren, Natur und Landschaft.